BEITRAGSORDNUNG
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Die Beiträge werden jeweils zum 1. des ersten Monats eines Quartals fällig. Das Mitglied kann diesen Beitragper Überweisung auf das Vereinskonto leisten. Ebenso kann dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
- Der monatliche Beitrag beträgt:
a. Für Erwachsene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 6,00 €/Monat
b. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Vollendung des 25. Lebensjahres 5,00 €/Monat
c. Für Fördermitglieder 10,00 €/Monat - Der jeweilige monatliche Mitgliedsbeitrag kann durch das zahlende Mitglied freiwillig erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Vorstand unter Angabe der Dauer der Erhöhung und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (per E-Mail) mitzuteilen.
- Eine Ermäßigung des Beitrags muss beantragt werden und eine Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Ermäßigung.
- Hat das Mitglied ausstehende Beiträge, wird das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung entzogen.
- Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von einmalig 15€.
- Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am 01.06.2023 durch die Versammlung des Präsidiums des 404 Multigaming e.V. aufgrund eines Antrages der Mitgliederversammlung 2022